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Montag
19.12.2011

Das ungarische Verfassungsgericht hat am Montag Teile des Mediengesetzes als verfassungswidrig taxiert und aufgehoben. So etwa die Vorschrift, wonach Journalisten kein Recht haben, die Identität einer Informationsquelle geheim zu halten, «wenn diese unberechtigt geheime Daten weitergibt». Die Kritiker des Gesetzes hatten schon bei der Einführung gewarnt, dass so faktisch der Informantenschutz wegfallen würde. Zumal es in einer weiteren Passage hiess, dass ein Gericht oder eine Behörde in besonders begründeten Fällen das Medium zur Bekanntgabe der Quelle verpflichten könne, wenn es um Fragen der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder um die Aufdeckung oder Verhinderung von Straftaten gehe.

Ebenso in die Kritik geriet die Gründung der Medien- und Telekommunikationsbehörde NMHH und dem angeschlossenen Medienrat, deren Basis durch das Gesetz gelegt wurde. Der Präsident der NMHH wird vom Ministerpräsidenten für neun Jahre ernannt, dem Medienrat ist die Aufsicht der Medienanbieter aufgetragen. Kritisiert wurde nicht nur die lange Amtszeit des NMHH-Präsidenten, sondern vor allem auch, dass sämtliche Mitglieder des Medienrates der Regierungspartei Fidesz-MPSZ nahestehen.