Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Fernsehserie «Lüthi und Blanc» abgewiesen, weil Unterhaltungssendungen nicht dem Gebot der Sachgerechtigkeit unterlägen. Die Beschwerdeführer hatten eine Darstellung über eine Knochenmark-Transplantation beanstandet. Laut den beschwerdeführenden Personen hatte die Serie den falschen Eindruck erweckt, dass Knochenmark-Spenden gefährlich sind. Dies habe gemäss den Beschwerdeführern zu einem Rückgang der Bereitschaft für Knochenmark-Spenden geführt, teilte die UBI am Mittwoch mit. Fiktive Unterhaltungssendungen vermittelten nicht Informationen oder Fakten, teilte die UBI weiter mit. Im Vordergrund stände vielmehr die Unterhaltung, welche durch Spannung und Dramaturgie erzeugt werde. Das programmrechtliche Sachlichkeitsgebot könne deshalb nicht auf «Lüthi und Blanc» angewendet werden.
Donnerstag
20.05.2004