Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Sunrise abgewiesen, wonach die Berechnungsmethode für den Zugang zu Kabelkanalisationen der Swisscom hätte angepasst werden müssen. Sunrise hält den Entscheid für eine verpasste Chance, für die Wettbewerber im Telekommarkt gleich lange Spiesse zu schaffen. «Sowohl Experten - unter anderem der Preisüberwacher - als auch Konsumenten- und Wirtschaftskreise forderten in der Vergangenheit eine Praxisänderung. Im Bundesratsbericht vom 17. September 2010 zum Stand des Telekommarktes wird auf die den Wettbewerb verzerrenden Mängel gerade im Bereich der Kabelkanalisationen hingewiesen», moniert Sunrise.
Das Telekommunikationsunternehmen kritisiert, dass das Bundesverwaltungsgericht der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) bei der Wahl der Berechnungsmethode einen erheblichen Ermessensspielraum eingeräumt habe. «Damit steht es der ComCom frei, das historische Swisscom-Netz wie ein neues, nach heutigen Kosten zu bauendes zu bewerten», teilte Sunrise mit. Die Infrastruktur der Swisscom sei meist vor Jahrzehnten realisiert worden und demnach weitgehend abgeschrieben. Würden diese Anlagen bei der Preisberechnung neu bewertet, könne die Swisscom mehrfach abschreiben, was dieser ungerechtfertigte Übergewinne (Monopolrenten) beschere.
«Es ist unbestritten, dass der Bundesrat bei der Festlegung der Preisberechnungsregel den Infrastrukturwettbewerb weniger und den Dienstewettbewerb mehr hätte betonen können», heisst es im 98-seitigen Urteil vom 8. April 2011. «Gemäss dem Evaluationsbericht hat er aber entsprechend den politischen Diskussionen einen zwischen beiden Regulierungszielen abwägenden Ansatz gewählt. Angesichts des dem Bundesrat in diesem Bereich zukommenden weiten Ermessens ist es nicht die Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts, hier eine andere Lösung auf dem gerichtlichen Weg zu erzwingen, zumal deren Auswirkungen ungewiss scheinen und überdies Gefahr liefen, dem zur Zeit sich im Gang befindlichen politischen Entscheidprozess vorzugreifen.»
Im Streit, der bereits 2007 mit einem Gesuch an die ComCom begann, forderte Sunrise unter anderem, dass sämtliche von der Swisscom im Handbuch Preise ihres Standardangebots «Kabelkanalisationen FMT» aufgeführten Preise - im Hinblick auf deren Höhe und Preisstruktur - auf Einhaltung der Kostenorientierung zu überprüfen und rückwirkend kostenorientiert festzulegen seien. Zudem sei die Swisscom dazu zu verpflichten, ein effizientes und kostengünstiges Online-System zu führen, aus dem insbesondere die genutzten und die noch verfügbaren Kapazitäten der Kabelkanalisationen abgelesen werden können, sowie Sunrise den Zugang zu diesen Online-Informationen zu gewähren.
Die Swisscom hatte nach einer Teilverfügung der ComCom auf das Gesuch von Sunrise hin mit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht reagiert. Daraufhin legte auch Sunrise Beschwerde gegen die Teilverfügung ein und die beiden Verfahren wurden nun gemeinsam bearbeitet. Die Verfahrenskosten von 37000 Franken wurden gemäss Urteil zu drei Vierteln der Sunrise und zu einem Viertel der Swisscom auferlegt.
Mehr zu Sunrise: Am 25.3.2011 gab Sunrise die Zahlen für 2010 bekannt