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Freitag
04.11.2011

Das UBI-Urteil über den einseitigen Lohnkonflikt-Beitrag in der «Tagesschau» hat sich gemäss dem Baumeisterverband schon auf die Berichterstattung des Schweizer Radio und Fernsehens ausgewirkt: «Den Fernsehleuten und uns wurde das Urteil Mitte Juni mitgeteilt», erklärte Martin A. Senn, Leiter des Departements Politik + Kommunikation beim Schweizerischen Baumeisterverband, am Donnerstag gegenüber dem Klein Report. «SRF holt seit dem Urteil bei Beiträgen zu Arbeitsbedingungen und GAV-Verhandlungen spürbar öfter Stellungnahmen beim Baumeisterverband ein oder interviewt unsere Exponenten», so Senn.

Ihn habe das Urteil nicht überrascht: «Wenn das Erfordernis der Ausgewogenheit und Sachgerechtigkeit in der SRG-Berichterstattung nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, dann musste dieses Urteil eigentlich so ausfallen», sagte der sichtlich zufriedene Senn. Allfällige Vorwürfe, es sei kleinlich, wegen eines einminütigen Beitrags Beschwerde einzulegen, wenn doch der Hauptbeitrag ausgewogen war, liess er nicht gelten. «Das Gebot der Ausgewogenheit gilt für kürzere Beiträge nicht minder. Überdies ist es unprofessionell, einen Beitrag zu kürzen, indem man einfach das Statement der einen Seite rausschneidet, das andere aber drin lässt», sagte Senn.

Wer sich die «Tagesschau»-Spätausgabe anschaue, habe ja nicht unbedingt die Hauptausgabe gesehen. «Und davon auszugehen, dass jene, welche die Hauptausgabe gesehen haben, ja beide Seiten bereits kennen, widerspricht dem journalistischen Grundsatz, wonach jeder Beitrag für sich allein stehen muss», erläuterte Senn. Mithin müsse jeder Beitrag für sich allein verständlich sein.

Es ist nicht das erste Mal, dass man sich beim Baumeisterverband über die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens geärgert hat, wie Senn verriet: «Man kann sich an Ärger auch gewöhnen. Es ist offenkundig, dass die Positionen der Gewerkschaften bei vielen SF-Redaktoren mehr Sympathien geniessen als jene der Arbeitgeber», sagte er.

Auch mit der Medienberichterstattung über die aktuellen Verhandlungen mit den Gewerkschaften ist er nur bedingt zufrieden, wobei er zur Gegenfrage ansetzte, statt seine Medienbeurteilung explizit auszusprechen: «Haben Sie in den grossen Publikumsmedien schon einmal gehört oder gelesen, dass der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe der arbeitnehmerfreundlichste GAV der Schweiz ist? Es dominiert nach wie vor das gewerkschaftliche Feindbild der Baumeister als Lohndrücker», so Senn. Dabei liege der garantierte Mindestlohn eines ungelernten Bauarbeiters mit 4400 Franken - und 13 Monatsgehältern - mehrere Hundert Franken über jenem von Fachkräften mit abgeschlossener Lehre in den meisten anderen handwerklichen Berufen. Hinzu komme auf dem Bau «eine schweizweit einzigartige Frühpensionierungsregelung ab 60 Jahren».