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Samstag
22.05.2021

Medien / Publizistik

Julian Reichelt hat vor Gericht einen Etappensieg errungen...                 (Bild: «Bild»)

Julian Reichelt hat vor Gericht einen Etappensieg errungen... (Bild: «Bild»)

«Vögeln, fördern, feuern» hat das Magazin «Spiegel» als Titel über eine Story rund um die angeblichen Affären des «Bild»-Chefredaktors Julian Reichelt gesetzt.

Dieser Sprachgebrauch hat für Reichelt ein falsches Bild ergeben. Wenn er morgens in seinen Spiegel schaut, sieht er sich jedenfalls anders.

Reichelt kämpft deshalb um seinen Ruf. Er hat beim Landgericht Hamburg dem «Spiegel» per einstweiliger Verfügung untersagt, weiterhin so frivol über ihn zu schreiben.

Das Gericht an der Waterkant hat dem in Berlin arbeitenden Journalisten jetzt recht gegeben. Beim Artikel, der Mitte März über seine angeblichen Affären und Machtmissbrauch berichtet hat, seien die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung vom «Spiegel» nicht eingehalten worden, heisst es im Beschluss des Landgerichts. Es sei davon auszugehen, dass Reichelt keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten habe. Nach Ansicht der Richter hat der «Spiegel» damit gegen Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung verstossen.

Der Gerichtsentschied wird von Medien in Deutschland nur als Etappensieg für Julian Reichelt gewertet. Einerseits ist das Gericht in Hamburg bekannt für seine schützende Hand über Leute aus dem Medienkuchen.

Zum anderen steht weiter die Spitzfindigkeit im Raum, dass das Gericht nicht entschieden hat, ob die Vorwürfe des «Spiegel» richtig oder falsch sind. Es hat nur festgestellt, dass Reichelt «nicht ausreichend angehört» wurde.