Kein April-Scherz: Am 1. April wird jenen Scherzbolden das Handwerk gelegt, welche auch Kommunikationsschaffende mit Schwindeleien bei Einträgen in nutzlose Register zunehmend nerven; zudem wird es schwieriger, mit Werbeanrufen und Werbefahrten auf Kundenfang zu gehen. Denn nächsten Monat tritt das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) in Kraft.
In den letzten Jahren haben sich in der Schweiz irreführende und missbräuchliche Geschäftsmethoden verbreitet, die mit dem geltenden Recht bisher nur ungenügend bekämpft werden konnten. Mit der Revision des UWG und der PBV werden die bestehenden gesetzlichen Lücken geschlossen. Konsumenten wie Unternehmen werden besser gegen unlautere Geschäftsmethoden geschützt.
Die Gesetzesänderungen im UWG erlauben es insbesondere, Schwindeleien bei Einträgen in nutzlose Register effizienter entgegenzutreten, sich besser gegen unerbetene Werbeanrufe zu wehren und der Einlösung von Gewinnversprechen im Zusammenhang mit Werbefahrten oder sonstigen Verkaufsveranstaltungen Schranken zu setzen.
Sie ermöglichen zudem, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen zu unterbinden und besser gegen unlautere Schneeballsysteme vorzugehen. Schliesslich werden an den geschäftlichen Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten geknüpft. So ist es beispielsweise unabdingbar, dass ein Online-Händler seine Identität offenlegt, einen Kundendienst angibt und eine über das Internet getätigte Bestellung umgehend bestätigt.
Bei der Rechtsdurchsetzung wird der Bund künftig stärker einbezogen als bisher. Neu wird er gegen unlautere Geschäftspraktiken, die Kollektivinteressen gefährden oder verletzen, mittels Straf- oder Zivilklage intervenieren können.
Die neuen Gesetzesanpassungen treten am 1. April 2012 in Kraft. Einzig die Bestimmung über missbräuchliche Geschäftsbedingungen tritt erst per 1. Juli 2012 in Kraft. Damit haben die von dieser Neuerung betroffenen Unternehmen insgesamt ein Jahr Zeit, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und den neuen Gesetzesanforderungen anzupassen.
17.8.2006 - Ärger wegen der Uefa: Viele verschiedene Interessen beim UWG