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Sonntag
16.05.2021

TV / Radio

Das Getränk von EVP-Nationalrat Nik Gugger sei auffallend oft im TeleZüri-Beitrag gezeigt worden, meint der Ombudsmann...

Das Getränk von EVP-Nationalrat Nik Gugger sei auffallend oft im TeleZüri-Beitrag gezeigt worden, meint der Ombudsmann...

EVP-Nationalrat Nik Gugger will mit seinem Süssgetrank Zingi die Schweiz erobern. Indirekt dafür geworben hat TeleZüri in einem Newsbeitrag, der nun von der Ombudsstelle gerügt wurde.

Während zwei Minuten und zwei Sekunden zeigt TeleZüri, wie das Ingwergetränk von Einmannunternehmer Nik Gugger entsteht, wie es vertrieben wird und wie es der Politiker aus Winterthur im Bundeshaus ausschenkt.

In fast allen Kameraeinstellungen ist dabei die Zingi-Flasche und das Logo zu sehen, teilweise sogar in Nahaufnahmen. Am Schluss der Sendung vom 21. März trinkt die Journalistin einen Schluck und sagt, dass das Getränk in der Migros erhältlich ist.

Einem Zuschauer von TeleZüri war das zu viel: «Im Beitrag wurde stark Werbung für das Getränk Zingi gemacht. Der Beitrag wurde jedoch nicht vom redaktionellen Inhalt getrennt und auch nicht eindeutig als Werbung erkennbar gemacht. Erfolgte dies rechtens?», wollte er von Ombudsmann Oliver Sidler wissen.

Dieser antwortete klar und deutlich: «Ich gehe von einer Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots nach Art. 4 Abs. 2 RTVG aus. Die werbende Darstellung des Getränks vor allem in Form der Bilddarstellung ist überhaupt nicht mehr durch den Informationswert gedeckt», schrieb Sidler in seinem Schlussbericht vom Dienstag.

Es sei sicherlich ungewöhnlich, dass ein Nationalrat ein neues Getränk erfindet, selber herstellt und dieses auch noch im Bundeshaus vertreiben darf. «Darüber kann sicherlich berichtet werden», meint Sidler weiter.

«Auffallend ist nach der Visionierung des Beitrags jedoch, wie oft die Getränkemarke, sei es auf Flaschen oder Plakaten, im Bild erscheint», stellt er fest.

Am Urteil des Ombudsmannes ändert auch die Tatsache nichts, dass die CH Regionalmedien AG für den TeleZüri-Beitrag «kein Geld oder eine ähnliche Gegenleistung erhalten» habe, heisst es in der Stellungnahme.