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Donnerstag
22.01.2026

Vermarktung

50 % der Tickets mussten über Ringier laufen

50 % der Tickets mussten über Ringier laufen

Das Zürcher Hallenstadion und Ticketcorner haben ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt, um Tickets zu verkaufen. Ein abgeschlossener Kooperationsvertrag verstösst gegen das Kartellgesetz. Das hat das Bundesgericht 2020 geurteilt.

Die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) und die Ticketcorner AG werden nun mit 50’000 Franken und 65’000 Franken gebüsst.

Gemäss den Wettbewerbshütern haben beide Unternehmen zwischen 2009 und 2011 über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. «Die AGH und die Ticketcorner AG vereinbarten Ende 2008, dass das Hallenstadion nur dann an Veranstalterinnen von Anlässen vermietet werden soll, wenn mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner vertrieben werden. Dadurch wurden andere Ticketinganbieterinnen im Wettbewerb behindert», teilte die Wettbewerbskommission (Weko) am Donnerstag mit.

Durch diese Absprache konnten weitere Mitbewerber nur noch erschwert Tickets für Veranstaltungen im Zürcher Hallenstadion vertreiben.

Die Kooperationsklausel sicherte Ticketcorner faktisch den Zugang zum Ticketing für alle Veranstaltungen im Hallenstadion. Dagegen hatten 2020 die Konkurrenten Starticket und Ticketportal Klage erhoben.

Nach langem juristischen Hin und Her ist nun klar, dass die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich und die Ticketcorner AG ihre Marktmacht missbraucht und wettbewerbswidrig gehandelt haben.

Die Ticketcorner AG mit Sitz in Rümlang ist eine Tochter der Ticketcorner Holding AG, die zu 50 % Ringier und zu 50 % der CTS Eventim AG & Co. gehört.

Der Ringier-Vermarkter bezeichnete sich bis 2015 als Schweizer Marktführer im Ticketing. Es werden Veranstaltungen unter anderem im Entertainment-, Kultur- und Sport-Bereich sowie auch Skiticketing-Angebote für Dutzende Skigebiete angepriesen.

Der Weko-Entscheid, den diese bereits am 15. Dezember 2025 getroffen hat, kann noch an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.