Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde eines Klägers gegen die «Aargauer Zeitung» abgewiesen, wie der Rat am Dienstag mitteilte. Der Betroffene fühlte sich vom Zeitungsbericht in seiner Privatsphäre verletzt und klagte gegen die Redaktion beim Presserat. Ausgangspunkt war ein Porträt von Max Dohner über einen Bundeshausbesucher. Der Lead lautete: «Mit ihm muss die Politik immer rechnen, mit dem Bürger von der traurigen Gestalt.» Dabei nannte die Zeitung den Namen des Porträtierten, der als «Don Quijote der Demokratie» bereits bekannt ist, wie der Journalist im Bericht ausführte. Dohner zitierte auch Leserbriefe des Klägers gegen Elektrogeräte beim Apfelpflücken und seinen «Kreuzzug» gegen die sogenannte «Ehestrafsteuer».
Der Porträtierte forderte die Redaktion der «Aargauer Zeitung» im Dezember 2006 auf, das «bösartige Elaborat» unverzüglich aus dem Internet zu entfernen. Der Artikel sei diffamierend und übertreffe die schlimmsten Schlammschlachten gegen Politiker. Der Chefredaktor der Zeitung trat nicht auf die Klage ein, sodass der Presserat angerufen wurde. Der Beschwerdeführer erklärte gegenüber dem Presserat, er habe einen andern Bericht erwartet. Der Journalist habe sich vorgestellt und auf eine Veröffentlichung des Gesprächs hingewiesen, bestätigte auch der Kläger. Der Rat kommt zum Urteil: «Im Ergebnis war die namentliche Berichterstattung grundsätzlich zulässig, selbst wenn es fraglich scheint, ob die Namensnennung zwingend war.»
Die Beschwerdeinstanz könne den Ärger des Betroffenen nachvollziehen: Bei den Lesern der Zeitung bleibe eher das «Bild des weltfremden Schwärmers» im Gedächtnis als dasjenige des «Idealisten mit hehren Zielen», schreibt der Presserat in seiner Begründung. Dies liege jedoch im Rahmen der Freiheit des Kommentars und der Kritik. «Wer wie X. von sich aus auf die Bühne der Öffentlichkeit tritt, selbst wenn dies bloss im kleinen Rahmen wie mit Eingaben an Behörden und Leserbriefen geschieht, verlässt den Bereich der geschützten Privatsphäre und muss entsprechend damit rechnen, sich von den Medien kritisiert zu sehen», hält der Rat in seiner Ablehnung der Beschwerde abschliessend fest.
Dienstag
10.07.2007