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Dienstag
10.07.2007

In einem Fall hat der Schweizer Presserat die Klagen gegen drei Publikationen, «NZZ am Sonntag», «Blick» und «heute», zu behandeln und ist zu unterschiedlichen Urteilen gelangt. Wie alle drei hatte die «NZZ am Sonntag» berichtet unter dem Titel «Verwahrter im Urlaub rückfällig - Mehrfacher Vergewaltiger hat im Hafturlaub erneut Prostituierte bedrängt und zu nötigen versucht». Die Sonntagszeitung hatte die Geschichte eines rückfälligen Sexualtäters aufgegriffen und einen Tag später zogen «Blick» und «heute» nach. Die Klagen gegen diese beiden Publikationen wurden vom Presserat teilweise gutgeheissen, wie es in der Mitteilung des Presserates vom Dienstag heisst.

Die Sonntagsausgabe der «NZZ» hatte den Vorfall am 20. August 2006 relativ zurückhaltend veröffentlicht. Deshalb kommt der Presserat zum Schluss: «Die `NZZ am Sonntag` hat die Ziffern 3 (Vollständigkeit der Information) und 7 (Respektierung der Privatsphäre) der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten nicht verletzt.» Deshalb wurde diese Beschwerde abgelehnt. Bei der Klage gegen «Blick», der noch einige pikante Details zum Täter wie der Headline «Vergewaltiger kriegte Viagra» zum Besten gab, kam der Presserat zum Schluss, dass die Beschwerde «teilweise» berechtigt sei. Das Boulevardblatt habe Ziffer 3 der «Erklärung» verletzt, weil die gebotene Anhörung bei schweren Vorwürfen unterlassen wurde. Der Betroffene sei auch für einen eingeschränkten Kreis der Leser erkennbar gewesen.

Auch die Beschwerde gegen «heute» wurde teilweise gutgeheissen. Auch hier wird ein Verstoss gegen Ziffer 3 der Journalisten-Erklärung moniert. Der Titel der Ringier-Gratiszeitung lautete «Serien-Vergewaltiger bekam Viagra - vom Arzt»; dies werde gegen die Wahrheitspflicht verstossen, urteilt der Presserat. Korrekt hätte man hier von «versuchter sexueller Nötigung» sprechen müssen, so die Beschwerdeinstanz abschliessend.