Die Ombudsstellen können mit ihrer Vermittlungstätigkeit viele unzufriedene Radio- und Fernsehkonsumenten versöhnen. So lautet das Hauptfazit eines Treffens zwischen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und den Ombudsleuten.
Die oftmals zufriedenstellende Verfahrungshandhabung der Ombudsstellen führt gemäss aktuellen Zahlen dazu, dass in rund 90 Prozent der Fälle keine Beschwerde bei der UBI erhoben wird. UBI-Präsident Roger Blum würdigte dies am Dienstag und dankte am Treffen den Ombudsleuten für ihre zwischen unzufriedenen Konsumenten und Programmverantwortlichen vermittelnde Arbeit. «Dank Ihrer Tätigkeit entspannen Sie Konflikte», sagte er.
Einig war man sich in Bern, dass noch Handlungsbedarf bei der Information des Radio- und Fernsehpublikums besteht. Viele wissen nicht, dass sie ohne Kostenrisiko eine Radio- und Fernsehsendung beanstanden können und an wen sie sich gegebenenfalls wenden können. Die UBI hat deshalb die schweizerischen Radio- und Fernsehveranstalter aufgefordert, auf ihren Websites in transparenter Weise die Adresse der zuständigen Ombudsstelle für Beanstandungen zu veröffentlichen.
Am jährlichen Treffen zwischen UBI und Ombudsstellen in Bern standen zudem die Aufsichtsverfahren im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu den eidgenössischen Wahlen im Zentrum. Fast alle Ombudsleute hatten sich damit zu befassen, aber die Zahl der Beanstandungen war geringer als erwartet. In einigen Fällen gab der Sender dem Begehren der Kritiker statt und gewährte Parteien oder Kandidaten nachträglich Zugang zu Wahlsendungen. Auch die UBI hatte eine Zugangsbeschwerde der Alternativen Linken gegen Radio Télévision Suisse im Zusammenhang mit den Wahlen zu beurteilen. Sie wies diese jedoch ab.
Im Radio- und Fernsehbereich gibt es sieben gesetzlich vorgeschriebene Ombudsstellen. Sie sind die ersten Anlaufstellen, wenn sich jemand über eine redaktionelle Sendung ärgert und ein Aufsichtsverfahren anstrengen möchte. In jeder Sprachregion gibt es eine Ombudsstelle für die Programme der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), ebenso eine für die übrigen Veranstalter, wobei dort deutsche und rätoromanische Schweiz zusammenfallen. Erst wenn das Beanstandungsverfahren vor der Ombudsstelle abgeschlossen ist, kann Beschwerde bei der UBI erhoben werden.
Die UBI selber ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.