Die beiden St. Galler Konzeptkünstler Frank und Patrik Riklin haben sich wegen der «Neuen Zürcher Zeitung» aufgeregt.
Diese hatte einen Kommentar von Bundeshausredaktorin Andrea Fopp vom 2. September 2024 mit einem Kunstwerk der Brüder bebildert.
Fopp analysierte, wie sich russische Desinformation auf die Schweiz auswirkt. Wladimir Putin setze hierzulande subtile Waffen ein, hiess es im NZZ-Kommentar. «Mit verdrehten Wahrheiten versucht er, die freiheitliche Demokratie zu schwächen.»
«Doch eine liberale Demokratie müsse Lügen aushalten und einen vernünftigen Umgang damit finden. Dies liege in der Verantwortung jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft», schreibt der Presserat zum Sachverhalt.
«Illustriert war der Kommentar mit einem Bild eines Fotografen der Bildagentur Keystone-SDA. Darauf ist eine in der Mitte in zwei Teile zersägte Parkbank zu sehen, dahinter eine intakte Parkbank», heisst es weiter. Die Bildlegende dazu: «Desinformation ist schwer erkennbar, da sie oft auf Tatsachen aufbaut und diese manipuliert weiterverbreitet.»
Frank und Patrik Riklin reichten darauf am 9. September 2024 eine Beschwerde beim Presserat ein, «die Bebilderung des Artikels verletze die Richtlinie 3.4 (Illustrationen) der ‚Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten‘».
Das von der NZZ ausgewählte Bild zeige eines ihrer aktuellen Kunstwerke, «dessen Kontext in der Bildlegende jedoch vollständig unterschlagen werde», monieren die Brüder Riklin.
«Dies habe nicht nur in ihrem Umfeld zu erheblicher Verwirrung geführt, sondern auch zu einem Artikel in einem russischen Propagandamedium. ‚Unserer Ansicht nach hätte die Illustration zumindest als Symbolbild gekennzeichnet werden müssen‘», schreibt der Presserat über die Forderung.
Die «Neue Zürcher Zeitung» antwortete: Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, denn Richtlinie 3.4 der «Erklärung» unterscheide zwei Arten von Bildern: «Zum einen gebe es Bilder, die keinen direkten inhaltlichen Bezug zum Text hätten und bloss zur Veranschaulichung eines Themas dienten, weshalb sie als Symbolbilder erkennbar gemacht werden müssten – andernfalls könnten sie bei der Leserschaft unter Umständen eine falsche Verbindung zum Inhalt des Artikels herstellen. Zum anderen gebe es dokumentarische Bilder, für die keine Kennzeichnungspflicht bestehe, da sie in direktem Zusammenhang mit der Berichterstattung stünden und der objektiven Information oder Dokumentation dienten.»
Hier war gemäss NZZ die Kennzeichnung als Symbolbild nicht angezeigt gewesen, weil das Bild eine tatsächlich existierende Szene zeige und keine willkürliche Illustration eines abstrakten Themas darstelle. «Die zersägte Holzbank sei visuell stark genug, um als Metapher verstanden zu werden, ohne dass eine explizite Erklärung erforderlich wäre», heisst es weiter.
«Leserinnen und Leser erkennen, dass die Darstellung keinen wortwörtlichen Bezug zur Thematik des Artikels hat, sondern eine assoziative Illustration darstellt», so die Zeitung.
Dies entspreche einer gängigen und unproblematischen journalistischen Praxis. Zudem sei die Abbildung durch die Panoramafreiheit gedeckt, die es erlaube, Kunstwerke, die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen, ohne gesonderte Zustimmung zu fotografieren und zu veröffentlichen.
Nachdem sich einer der Künstlerbrüder telefonisch bei der NZZ-Redaktion gemeldet hatte und um einen Bildwechsel gebeten hatte, ist die Zeitung dem Wunsch nachgekommen. Das Bild wurde am 5. September 2024 aus dem Onlinebeitrag entfernt.
Die Erwägungen des Presserats zur Angelegenheit: «Im vorliegenden Fall erschliesst es sich für das Publikum nicht, in welchem Zusammenhang das von der NZZ-Redaktion gewählte Bild zum Artikel steht, in dem die Auswirkungen russischer Desinformation auf die Schweiz thematisiert werden.»
Die überwiegende Mehrheit der Leserinnen und Leser dürfte es als Symbolbild wahrgenommen haben, so das Gremium, das sich in seiner Argumentation des Öfteren im klein klein verliert. «Der Presserat sieht deshalb von einer Rüge ab, auch wenn er die Wahl des Bildes für verunglückt hält und es begrüsst hätte, wenn die NZZ das Bild explizit als Symbolbild gekennzeichnet hätte, um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen. Dies gilt umso mehr, als die Kunstinstallation der Gebrüder Riklin erst in der Vorwoche errichtet worden war.»
Das letzte Wort gibt der Klein Report der NZZ: «Diese Korrektur erfolgte aus Kulanz und Respekt gegenüber den Künstlern, obwohl dazu keine presseethische Verpflichtung bestand.»




