Content:

Donnerstag
31.12.2009

Newsportale sind keine Selbstbedienungsläden für grosse Medienhäuser. Trotzdem hat der Schweizer Presserat eine Beschwerde des Newsportals Onlinereports.ch vom Basler Journalisten Peter Knechtli gegen den «Blick am Abend» abgewiesen. Knechtli beklagte sich über einen «Bilderklau» und die Übernahme einer von ihm recherchierten Meldung durch die Gratiszeitung, wie das Sekretariat des Schweizer Presserates am Mittwoch mitteilt.

Bei der Übernahme des Bildes berücksichtigte die Beschwerdeinstanz zugunsten von «Blick am Abend», dass die Redaktion vor der Veröffentlichung versucht hatte, Knechtli telefonisch zu erreichen. Zudem hat sie den Basler Journalisten korrekt als Urheber deklariert und ihm nachträglich ein Honorar von 1000 Franken für das Bild bezahlt.

Beim behaupteten Plagiat steht für den Presserat die Vermutung Knechtlis gegen die Aussage der Redaktion, ihre Meldung stamme aus eigener Quelle. Auch wenn einige Indizien auf ein Plagiat hindeuteten, sei der Nachweis dafür nicht erbracht. Deshalb weist der Rat die Beschwerde zurück und sieht auch im Abdruck des Fotos von Margret und Caspar Baader und der Veröffentlichung der Kurzmeldung «Wieder Öl auf dem Rhein» im «Blick am Abend» keine Verletzung der Ziffern 3 (Quellennennung) und 4 (Lauterkeit der Recherche) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», heisst es in der Mitteilung des Presserates abschliessend.