In Anlehnung an die EU-Tabak-Produktrichtlinie, die in den EU-Mitgliedstaaten bereits gültig ist, tritt in der Schweiz per 1. November 2004 eine neue Tabakverordnung in Kraft. Die Zigarettenindustrie hat 18 Monate Zeit, die neuen Richtlinien umzusetzen. British American Tobacco Switzerland (Parisienne, Barclay, Lucky Strike, Marylong, Select, Marocaine, Vogue, Dunhill und Pall Mall) akzeptiert die neue Verordnung und ist grundsätzlich mit dem Ausgang der Verhandlungen einverstanden.
Was ändert sich konkret? Die gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen sind deutlich vergrössert: 35% auf der Packungsvorderseite und 50% auf der Rückseite. Vom Gesetzgeber werden insgesamt 16 unterschiedliche Texte (2 für Vorderseite, 14 für Rückseite) vorgeschrieben, die abwechselnd einzusetzen sind. Bezeichnungen wie Light, Leicht oder Mild, die bisher als Namensbestandteil oder erklärender Zusatz verwendet wurden, sind verboten. Deshalb hat British American Tobacco Switzerland bereits einige Produktbezeichnungen geändert und wird auch die verbleibenden nach den neuen Richtlinien anpassen. Zusätzlich werden die maximalen Höchstwerte für Zigaretten begrenzt: für Teer-Kondensate auf 10 mg, für Nikotin auf 1 mg und für Kohlenmonoxid (CO) auf 10 mg. Diese gesetzlichen Regelungen gelten für sämtliche Tabakprodukte und alle Marken in der Schweiz.
Mittwoch
27.10.2004