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Mittwoch
04.07.2007

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Unterzeichnung des neuen Media-Abkommens Schweiz-EU beschlossen. Damit soll die Schweiz vom neuen Filmförderungsprogramm der EU profitieren, indem Marktchancen, Verbreitung und damit der internationale Erfolg des Schweizer Films verbessert werden sollen. Media 2007 sei während einer Laufzeit von sieben Jahren mit einem Gesamtbudget von 755 Millionen Euro (rund 1,2 Mrd. Fr.) ausgestattet, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Ziel des Programms sei die Förderung von Entwicklung, internationalem Vertrieb und Vermarktung der europäischen Filmproduktion. Dank des im Rahmen der Bilateralen II 2004 erstmals abgeschlossenen Abkommens können Schweizer Filmschaffende von denselben Fördermassnahmen profitieren wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus den EU-Staaten. Rund die Hälfte der europäischen Filme in den Kinosälen erhalten Unterstützung durch die Media-Programme.

Eine Teilnahme an Media 2007 steht unter der Voraussetzung, dass die Schweiz eine weitere Bestimmung der EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» ab November 2009 anwendet. Konsequenz wäre, dass Werbefenster ausländischer Sender, die sich an die Schweiz richten, neu nicht mehr Schweizer Recht, sondern ausschliesslich den nationalen Vorschriften des Herkunftslandes des Senders unterstehen (bspw. betreffend die Zulassung von Alkohol- oder politischer Werbung). Dies erfordert eine Anpassung des schweizerischen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) durch einen entsprechenden parlamentarischen Beschluss.

Konkret würde das bedeuten, dass diese Sender für Alkohol, Religionen und politische Parteien werben dürften. Damit würden die «drei Geisseln des Volkes» in den Schweizer Fernsehalltag einkehren, sagte Medienminister Moritz Leuenberger am Mittwoch vor den Medien. Fernsehwerbung für die «drei Geisseln» ist in der Schweiz verboten - mit Ausnahme von Wein, Bier und Most in Lokalradios und Regional-Fernsehsendern. Leuenberger erwartet Begehrlichkeiten auch von Seiten heimischer Sender.