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Freitag
06.07.2007

Das St. Galler «Maulkorb-Urteil» gegen die Präsidentin der Patientenorganisation SPO kommt ein weiteres Mal vor Bundesgericht. Im September 2006 hatte das höchste Schweizer Gericht ein zivilrechtliches Urteil des St. Galler Kantonsgerichts aufgehoben, das SPO-Präsidentin Margrit Kessler verbieten wollte, Informationen über einen Streitfall an die Medien zu geben. Es ging um ein Operationsprogramm des St. Galler Chirurgie-Chefarzts Jochen Lange, der an einem Tag in vier Operationssälen 14 Eingriffe an Privatpatienten durchgeführt haben wollte. Zudem warf ihm Margrit Kessler vor, unerlaubte Forschung an Patienten betrieben und dabei Menschenleben riskiert zu haben. Eine Patientin sei deswegen gestorben.

Ende März hatte zudem das Kantonsgericht St. Gallen im Strafverfahren Margrit Kessler vom Vorwurf der falschen Anschuldigung, der falschen Zeugenaussage, der üblen Nachrede und der Verleumdung freigesprochen. Auch dieses Urteil will die St. Galler Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren und vom Bundesgericht beurteilen lassen. Die erste Instanz, das Kreisgericht St. Gallen, hatte die SPO-Präsidentin zu zehn Monaten Gefängnis bedingt verurteilt und ihr rund 200 000 Franken Schadenersatz, Genugtuung und Verfahrenskosten auferlegt. Kessler legte gegen das Urteil Berufung ein - mit Erfolg. Nun geht der Fall in die nächste Runde. Die St. Galler Staatsanwaltschaft möchte das Urteil des Kantonsgerichts laut Staatsanwalt-Stellvertreter Christian Abegg zu den Punkten «falsche Anschuldigung» und «falsche Zeugenaussage» überprüfen lassen. - Siehe auch: Bundesgericht hebt «Maulkorb-Urteil» auf