Lila ist nur die Milka-Schoggi: Auf diese Kurzformel lässt sich ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) bringen, das die besondere Farbe der Schokoladenverpackungen vor Nachahmern schützt. Das spezielle Lila der Milka-Verpackungen sei so bekannt, dass es Konsumentinnen und Konsumenten zum «Inbegriff» der Marke geworden sei und deshalb als so genannte abstrakte Farbmarke geschützt werden könne, begründete das Gericht seine Entscheidung am Donnerstag in Karlsruhe.
Damit siegte Milka über eine Keksfabrik in Verden (Niedersachsen), die ihre über die Handelskette Aldi-Nord vertriebenen Gebäckmischungen in Papiertüten mit einem Milka-ähnlichen lila Farbton gefüllt hatte. Der BGH sah darin nun einen Verstoss gegen das Markenrecht des Schokoladenherstellers. Milka färbt seine Schokoladenverpackungen bereits seit mehr als 100 Jahren lila ein und betreibt mit der 1901 eingeführten Farbe und der Milka-Kuh einen Werbeaufwand von jährlich rund 50 Mio. Euro. Das Unternehmen verkauft nach eigenen Angaben jedes Jahr etwa 400 Millionen Tafeln Schokolade und rund 30 Millionen Osterhasen und Weihnachtsmänner aus Schokolade. - Nicht alles klappt mit Lila: Lila Kuh am Berg, Milka ist Österreichs bekanntester Sponsor und Skirennfahrerin Sonja Nef wirbt für Milka
Donnerstag
07.10.2004