Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat eine Studie in Auftrag gegeben, die offene Fragen der Gemeinde Triesenberg und einer Petition zum Thema Mobilfunk im Alpengebiet klären soll. Für die Studie soll ein unabhängiges externes Fachbüro beauftragt werden. Die Studie soll generell die Frage klären, wie das Mobilfunknetz unter der Prämisse möglichst geringer Belastung durch nicht ionisierende Strahlung zu gestalten wäre und ob sich hieraus grundsätzlich die Möglichkeit tieferer Grenzwerte ergibt, als sie in der Vernehmlassungsvorlage der Regierung zu oben erwähntem Gesetz vorgesehen sind.
Die Gemeinde Triesenberg hat es in ihrer Stellungnahme als ausreichend erachtet, wenn im besiedelten Alpengebiet das Telefonieren mittels Mobilfunk im Freien gewährleistet ist, und hat erklärt, dass im nicht besiedelten Alpengebiet eine Erhöhung der Versorgung nicht erwünscht sei. Die Petition hat gefordert, dass in Triesenberg ohne Zustimmung der Bevölkerung keine weiteren Mobilfunkantennen (GSM und UMTS) aufgestellt werden dürfen, dass die heutigen Mobilfunkantennen beim Tunnel und jene in Malbun abgebrochen werden müssen und dass in Triesenberg und im Alpengebiet eine Maximalbelastung von 0,02 V/m eingehalten wird.
Mittwoch
27.10.2004