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Donnerstag
21.12.2006

Mit Enttäuschung haben interessierte Schweizer Organisationen auf die Debatte und Entscheidung im Ständerat reagiert. Die zweite Kammer sei erneut nicht auf deren Anliegen eingegangen, sondern habe sich ausschliesslich an den Empfehlungen der ständerätlichen «Kommission für Rechtsfragen» orientiert. Demnach wird eine Regelung befürwortet, mit der «wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen», ausser für den Eigengebrauch. Der rechtlichen Absicherung von Kopierschutzverfahren seien keinerlei Auflagen zur Offenlegung von Informationen zur Interoperabilitätssicherung entgegengesetzt worden, kritisierten die Swiss Internet User Group (SIUG) und andere Netz-Organisationen in ihrer Stellungnahme zum Ständeratsentschluss.

Ebenso wenig werden die geplanten Bestimmungen über digitale Kopierbeschränkungen mit den geforderten und nachprüfbaren Pflichten ergänzt, die bei der Anwendung der so genannten «technischen Schutzmassnahmen» (DRM) beachtet werden müssen, erklärte das URG-Aktionsbündnis aus Swiss Internet User Group (SIUG), Wikimedia CH, Digitale Allmend, Wilhelm Tux und Comunica-ch. Für die noch anstehenden Debatten zur Schweizer Urheberrechtsnovelle im Nationalrat haben die Organisationen weitere Initiativen angekündigt.