Content:

Mittwoch
18.07.2007

Der frühere Münchner Medienunternehmer Leo Kirch ist auch in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen die Hauptversammlung der Deutschen Bank aus dem Jahr 2003 gescheitert. Das Aktionärstreffen sei ordnungsgemäss beurkundet und die dort gefassten Beschlüsse damit wirksam, urteilte das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Kirch und weitere Aktionäre hatten Urkundenunterdrückung und Falschbeurkundung beklagt, weil die Niederschrift des Notars nach der Hauptversammlung nachträglich geändert worden war.

Kirch wolle die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob vor dem Bundesgerichtshof Beschwerde eingelegt wird, sagte ein Sprecher. Die Deutsche Bank begrüsste das Urteil. Kirch sei erneut mit dem Versuch gescheitert, die Verantwortung für den Zusammenbruch seines Medienimperiums abzuwälzen. Der Unternehmer wirft der Deutschen Bank und dessen Ex-Chef Rolf Breuer vor, seinen Konzern 2002 absichtlich in den Ruin getrieben zu haben, um anschliessend von der Zerlegung zu profitieren. Seit Jahren klagt der 80-Jährige gegen die Bank, derzeit sind rund 20 Prozesse hängig. Darüber hinaus fordert er 3,4 Milliarden Euro Schadenersatz. Vor dem Bundesgerichtshof hatte Kirch 2006 zumindest in Teilen Recht erhalten.