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Freitag
29.12.2006

Da Werbung für rezeptpflichtige Medikamente auf Papier oder an Plakatwänden verboten ist, müssen sich die Pharmahersteller ab dem 1. Januar 2007 auch im Internet an diese Regel halten. Websites mit Gesundheitsinhalten erfreuten sich bei den Konsumenten grosser Beliebtheit. Immer mehr Personen würden sich hier Informationen zu grossen und kleinen Krankheiten holen, teilt Kathrin Wyss vom Heilmittelinstitut Swissmedic am Freitag mit. Diese Surfer seien bislang auch Zielscheibe von Werbung, wie sie gar nicht hätte publiziert werden dürfen. Vertriebe und Hersteller von rezeptpflichtigen Medikamenten müssen ihre Websites gemäss neuen Bestimmungen darum auf Anfang Jahr ändern.

Werbung und Information müssen künftig deutlich sichtbar voneinander getrennt werden. Werbung, die sich an Berufsleute wie Ärzte oder Apotheker richtet, muss mit einem sicheren Passwortzugang versehen werden. Schriftliche Hinweise allein genügten nicht mehr. Die Informationen über rezeptpflichtige Medikamente blieben weiterhin für die Allgemeinheit zugänglich, ebenso die Daten von Swissmedic. Erlaubt seien künftig auch Websites von Patientenorganisationen, in denen auf die Vor- und Nachteile von speziellen Medikamenten hingewiesen wird.

Die Informationen der Pharmaindustrie müssen sich auf die wissenschaftlichen, technischen, organisatorischen und finanziellen Aspekte beschränken. Werbung allein sei untersagt. Bei der Vorstellung von neuen Produkten dürfen nur der Name, das Prinzip und der Anwendungsbereich erwähnt werden. Den Internetbenutzern darf nicht mitgeteilt werden, dass eine Krankheit nur mit Medikamenten einer bestimmten Firma behandelt werden könne. Weil mit Links die Regeln umgangen werden könnten, empfiehlt Swissmedic klar anzuzeigen, wenn eine Site verlassen wird.