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Donnerstag
12.07.2007

Der Kannibalenfilm «Rohtenburg» bleibt in Deutschland verboten. Das Kasseler Landgericht hat eine entsprechende Entscheidung vom März vergangenen Jahres bestätigt. Die Richter hätten sich der Rechtsansicht des Frankfurter Oberlandesgerichtes angeschlossen, nach der der Film die Persönlichkeitsrechte des als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordenen Mannes verletzt. Dies erklärte der Rechtsanwalt der Filmproduktion am Donnerstag.

Der Täter aus dem osthessischen Rotenburg hatte einen 43-Jährigen mit dessen Einverständnis entmannt, ihn dann getötet und Teile gegessen. Laut Anwalt Dirk Scharrer hat auch das Kasseler Landgericht die Rechte seines Mandanten verletzt gesehen, da mit dem Film keine verselbstständigte Kunstfigur geschaffen worden sei. Damit bleibt der Kinostreifen mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle in Deutschland weiter unter Verschluss und darf nicht veröffentlicht werden.

Die amerikanische Produktionsfirma Atlantic Streamline kann allerdings Berufung gegen das Urteil einlegen. In Spanien ist der Film auf dem Filmfestival Kataloniens in Sitges bei Barcelona ausgezeichnet worden. Ausserdem ist er an neun weiteren Festivals weltweit gelaufen. In die regulären Kinos ist er bisher nur in Portugal gekommen.