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Donnerstag
27.05.2004

Jetzt wird es eng für TV-Moderator Andreas Türck: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat beschlossen, dass er sich wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten muss. Türck stehe unter dem hinreichenden Verdacht, im Sommer vor zwei Jahren nach einem Discobesuch eine 26-Jährige zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Vorher soll er die Frau mit dem Kopf gegen ein Brückengeländer geschlagen haben. Der von Pro7 beurlaubte Moderator bestreitet die Tat. - Mehr dazu: Fall Türck: Staatsanwalt durchsucht Räume bei Pro 7