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Montag
02.07.2007

«Erhalten wir bald eine Schaufensterpolizei?», fragt sich der Zürcher Werbeberater Jürg Knecht von der Citylights AG wegen eines seit dem Sommer 2005 dauernden Streits mit den Zürcher Stadtbehörden. Bei diesem Juristenhickhack geht es um die Frage, ob Bildschirme in Schaufenstern mit Werbebotschaften bewilligungspflichtig sind oder nicht. Ja, meint die Stadt, nachdem sie vor dem Zürcher Verwaltungsgericht gesiegt hatte. Nein, meint Knecht, der vorher bei der Baurekurskommission erfolgreich gewesen war und die Sache jetzt an das Bundesgericht weitergezogen hat. Dieses hat zwar materiell noch nicht entschieden, wie der Zürcher «Tages-Anzeiger» am Montag bekannt machte, es hat aber das vorläufige Einstellen der Leuchtwerbung verlangt, bis das Gericht entschieden hat.

Für Jürg Knecht ist klar, dass die Haltung der Stadtbehörden «keine Rechtsgrundlage» hat, wie er am Montag gegenüber dem Klein Report betonte. «Es geht um die Frage, ob die Amtsstelle bestimmen kann, was in einem Schaufenster passiert, und dafür gibt es kein Gesetz.» Anderseits ist das Hochbaudepartement der Ansicht, bei Gebäuden in der Kernzone, also in einem geschützten Ortsbild, dürfe keine «grelle marktschreierische Wirkung» entstehen. Laut «Tages-Anzeiger» haben jetzt die Behörden einen raschen Entscheid angedroht, falls Knecht die 50-Zoll-Bildschirme nicht umgehend abschalte. «Andernfalls werde die Stadt dem Bundesgerichtsentscheid auf Kosten von Knecht selber Nachachtung verschaffen», heisst es drohend, was laut Departementssprecher Urs Spinner bedeuten würde, dass die Stadt entweder den Strom abschalten oder die Vitrinen abdecken würde.