Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat es am Mittwoch abgelehnt, einem Deal zuzustimmen, der es dem Stuttgarter Verlag Holtzbrink erlaubt hätte, den Berliner «Tagesspiegel» zu übernehmen. Der Verlag hatte angeboten, seine Zeitung «Tagesspiegel» dem Ex-Holtzbrinck-Manager Pierre Gerckens zu verkaufen, um kartellrechtliche Bedenken auszuräumen. Vorgängig hatte es das Bundeskartellamt abgelehnt, einer Fusion von «Tagesspiegel» und «Berliner Zeitung» zuzustimmen. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter würde der Zusammenschluss zur marktbeherrschenden Stellung bei regionalen Abonnement-Zeitungen und bei Berliner Stadtillustrierten führen, denn dem Holtzbrinck-Verlag gehört ausserdem noch das Berliner Stadtmagazin «Zitty». Zum Berliner Verlag zählen auch «Berliner Kurier» und das grösste Berliner Stadtmagazin «Tip».
Der OLG-Entscheid vom Mittwoch besagt, dass das Gericht die unternehmerischen Interessen von Gerckens bei einem Kauf des «Tagesspiegels» weiterhin der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck zurechnet, obschon Holtzbrinck sich bereits erklärt hatte, auf zwei zeitlich begrenzte Vertragsbestandteile (Rückkaufsoption und Veräusserungsverbot) zu verzichten. Holtzbrinck-Sprecher Rolf Aschermann kommentierte den Entscheid mit folgenden Worten: «Das Urteil erschwert generell die Vereinbarung von international zulässigen und üblichen Management-Buy-outs, indem es dem Bundeskartellamt zugesteht, mit juristisch schwer handhabbaren `weichen` Faktoren (Dauer von Anstellungsverträgen, Alter des Erwerbers, private Beziehungen) gleichlaufende Interessensphären zwischen Verkäufer und Käufer anzunehmen.» Holtzbrick wolle zuerst die ausführliche Begründung abwarten und dann über einen Weiterzug des Urteils entscheiden, teilte der Verlag weiter mit. - Mehr dazu: «Tagesspiegel»-Verkauf vor Gericht
Mittwoch
27.10.2004