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Donnerstag
28.06.2007

Der «Fall Voser» ist nach der Verurteilung von Herzchirurg Marko Turina wegen fahrlässiger Tötung noch nicht erledigt. Der Verurteilte, der den Strafbefehl akzeptiert hat, will jetzt seinerseits die «NZZ am Sonntag» einklagen, wie das «St. Galler Tagblatt» am Freitag meldete. Laut dem Urteil war Turina einem Irrtum bezüglich der Blutgruppen von Patientin und Spenderherz erlegen und hatte nicht im vollen Bewusstsein ein Herz mit einer unpassenden Blutgruppe eingesetzt, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet hatte. Weil die NZZaS ihre Quellen, auf die sie ihre Behauptung stützte, erfolgreich bis zum Bundesgericht schützte, muss sie jetzt ohne Namensnennung «den Wahrheitsbeweis antreten oder zumindest plausibel machen, in gutem Glauben gehandelt zu haben», umschreibt das «St. Galler Tagblatt» das Dilemma. Das werde nicht einfach sein, vermutet laut SGT der Freiburger Presserechtler Franz Riklin. Und auch NZZaS-Chefredaktor Felix E. Müller sei sich des Problems bewusst: «Prozessual befinden wir uns in einem Nachteil, weil wir den Wahrheitsbeweis direkt nicht antreten können», zitiert ihn das SGT. Damit kann der Fall zu «presserechtlichem Neuland» werden. - Siehe auch: Journalistischer Quellenschutz ist ein wichtiges Rechtsgut