Der 33-jährige deutsche Jungunternehmer Daniel Giersch hat einen Daniel-Goliath-Kampf gegen den Weltkonzern Google gewonnen: Der amerikanische Suchmaschinenbetreiber darf das Zeichen «G-Mail» in Deutschland nicht verwenden. «Google verletze damit die prioritätsälteren Markenrechte des Jungunternehmers», hat das Hanseatische Oberlandesgericht am Mittwoch festgehalten. Die Rechtslage sei zudem für das Gericht derart eindeutig, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen habe, teilt der Anwalt von Daniel Giersch mit. Daniel Giersch hatte sich schon im Jahr 2000 die Marke «G-Mail» für sein hybrides Mail-System gesichert, vier Jahre vor Google.
Seit fast drei Jahren schleppt sich der Markenrechtsstreit um «G-Mail» von Instanz zu Instanz. Zusätzlich zum Prozess in Deutschland laufen Klagen von Google gegen Giersch in Spanien, Portugal, der Schweiz. Doch Giersch gibt nicht so schnell auf und hat auch in Österreich das Verfahren bereits zu seinen Gunsten beendet. Und in der Schweiz hat er die erste Instanz im von Google geführten Löschungsverfahren gewonnen. Nach Rechtskraft des Urteils wird Daniel Giersch Google auch in der Schweiz auf Unterlassung der Benutzung «G-Mail» in Anspruch nehmen.
Mittwoch
04.07.2007