Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die grafische Industrie ist unter Dach und Fach: Am Wochenende haben sowohl die Branchenkonferenzen der Gewerkschaften Syndicom und Syna als auch der Branchenverband Viscom dem Vertrag zugestimmt, auf den sich die Verhandlungsdelegationen Anfang Mai geeinigt hatten. Der GAV tritt am 1. Juli in Kraft und gilt bis Ende 2015.
Während die Gewerkschaften die «Verteidigung» der 40-Stunden-Woche und der Nachtzuschläge in den Zeitungsdruckereien als speziellen Erfolg werteten, freute sich die Arbeitgeberseite am Sonntag über die Einführung der 42-Stunden-Woche: «Es steht den grafischen Unternehmen neu offen, in Absprache mit den Mitarbeitenden, die Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich um zwei Stunden zu erhöhen», schreibt der Viscom und rechnet mit einer Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Ebenfalls im Sinne der Arbeitgeber sind die vereinbarten Zuschläge für Nacht- und Schichtarbeit: «Im neuen GAV zahlen die Akzidenzdruckereien Zuschläge von 50 Prozent für regelmässige Nacht- und Schichtarbeit, wobei Mitarbeitenden, die bereits in den Genuss von Zulagen gekommen sind, eine Kompensation von 20 Prozent in Geld oder Zeit zu gewähren ist», fasst der Branchenverband zusammen, und meint, dass damit «endlich die falschen ökonomischen und sozialen Anreize abgeschwächt» würden.
Allerdings, so die Gewerkschaften, gelte auch bei den Zuschlägen das Prinzip der Besitzstandswahrung: «Mit der Zuschlagsreduktion verbundene Einkommenssenkungen müssen mit der Erhöhung der Grundlöhne oder mit einer monatlichen Ausgleichszahlung aufgefangen werden», so Syndicom und Syna in einer Mitteilung vom Samstag.
Ebenfalls für Zufriedenheit seitens der Gewerkschaften sorgt die Einführung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE), die nun beim Bundesrat beantragt wird. Die AVE bedeutet, dass die festgelegten Mindestlöhne auch für nicht vertragstreue Betriebe vorgeschrieben werden.
Weitere gewerkschaftliche Erfolge seien die Erhöhung der Mindestlöhne um 200 Franken für Ungelernte - davon ausgenommen sind Buchbindereien - auf 3800 Franken sowie für ausgelernte Berufseinsteiger auf 4200 Franken. Ausserdem erhalten Lehrlinge gemäss dem neuen GAV den 13. Monatslohn garantiert sowie eine Erhöhung des Lohnes im ersten und zweiten Lehrjahr um je 50 Franken.
Mehr dazu: Syndicom, Syna und Viscom freuen sich über GAV-Kompromiss