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Dienstag
27.04.2010

Die Regierung des Kantons Tessin will mehr Geld für das Filmfestival Locarno. Für 2011 bis 2015 hat sie eine Erhöhung von 2,5 auf 2,75 Millionen Franken im Jahr beantragt. Gabriele Gendotti, Vorsteher des Departements für Bildung, Kultur und Sport (DECS) erklärte an der ordentlichen Generalversammlung am Montag: «Dieser Antrag ist ein deutliches Zeichen des Staatsrats des Kantons Tessin für das Filmfestival - und ich bin überzeugt davon, dass das Parlament dies unterstützen wird -, um es als wichtigste Kulturveranstaltung im kantonalen, nationalen und internationalen Kontext zu bestärken.»

«Dem Festival geht es aus künstlerischer und organisatorischer Sicht aussergewöhnlich gut», betonte Festivalpräsident Marco Solari. «Wir sind dem Kanton sehr dankbar, eine Erhöhung beim Grossen Rat zu beantragen. Nun hoffen wir, dass sich Bern und die Privatwirtschaft ebenso grosszügig zeigen. Denn die finanzielle Ausgangslage ist nach wie vor fragil, wenn die Veranstaltung auch in Zukunft zum kleinen Kreis der grossen Filmfestivals der Welt gehören soll».

Locarnos Stadtpräsidentin Carla Speziali betonte «die immens wichtige Bedeutung der Infrastruktur des Locarnese, um die Veranstaltung definitiv in der Region zu verankern und die Position des Festivals im internationalen Panorama zu stärken».

Marco Cacciamognaga, leitender Geschäftsführer des Festivals, präsentierte die Zahlen von 2009. Die Bilanz der 62. Ausgabe schliesst ausgeglichen. Dafür mussten Gelder aus den Reserven geschöpft werden, jedoch deutlich weniger als ursprünglich veranschlagt. Der erste Kostenvoranschlag für 2010, der in der Versammlung präsentiert wurde, beläuft sich auf circa 11,1 Millionen Franken. Dies entspricht genau der Bilanz von 2009.

Marco Cacciamognaga rief ausserdem die Bedeutung von «Open Space: Cinema in Piazza Grande» in Erinnerung. Diese Veranstaltung wird seit 2008 aus eigener Initiative des Festivals durchgeführt, um zur Erhöhung der Mittel beizutragen. Open Space findet dieses Jahr an drei Abenden statt: Am 30. und 31. Juli sowie am 1. August.