Content:

Mittwoch
06.05.2015

Medien / Publizistik

Es bleibt dabei: Die «Kohl-Protokolle» dürfen in ihrer jetzigen Form nicht verkauft werden. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Schon in erster Instanz hatte der Altkanzler Helmut Kohl gegenüber seinem früheren Ghostwriter Heribert Schwan recht bekommen.

Anlass des Streits sind Zitate, die Altkanzler Helmut Kohl gegenüber dem Journalisten und Biografen Heribert Schwan geäussert, hinterher aber nicht freigegeben haben soll. Kohl hatte die Gespräche 2001 und 2002 mit Schwan geführt, damit dieser als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Später zerstritten sich die beiden. Schwan und sein Kollege Tilman Jens nahmen die fraglichen, teilweise sehr offenherzigen Äusserungen Kohls in das Buch «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle» auf, das 2014 erschien und zum Bestseller wurde.

Das Urteil am Kölner Landgericht kam im November 2014 zum Schluss, dass Schwan die Kohl-Zitate nicht verwenden darf. Während das Landgericht in erster Instanz nur die Mehrzahl der Zitate verboten hatte, ging das Oberlandesgericht nun noch weiter und hat sämtliche der von Kohl im Berufungsverfahren beanstandeten Passagen verboten. Darunter waren Äusserungen über die Politiker Christian Wulff, Richard von Weizsäcker, Klaus Töpfer und Palästinenser-Führer Jassir Arafat. Da es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren ging, ist keine Berufung gegen die Entscheidung möglich.

Kohls Anwälte kündigten an, den Heyne-Verlag und die beiden Autoren nun auf Entschädigung in Millionenhöhe verklagen zu wollen. Schwan äusserte sich nach der Entscheidung empört.