Durch die Veröffentlichung von Polizeifotos, die Hannibal Ghadhafi und seine Ehefrau Aline im Sommer 2008 bei ihrer Verhaftung im Genfer Hotel Président Wilson zeigen, hat die «Tribune de Genève» unter anderem die Persönlichkeit des Sohnes des libyschen Revolutionsführers verletzt. Das Genfer Gericht befand, dass Ghadhafi in seiner Ehre verletzt worden sei und dass die Veröffentlichung der Fotos keinen wirklichen Nachrichtenwert für die Leserschaft gehabt hätten, zitiert die Genfer Tageszeitung am Montag auf ihrer Webseite aus dem Urteil. Die veröffentlichten Polizeifotos, die der Zeitung zugespielt worden waren, hätten einen demütigenden Charakter.
Das Schmerzensgeld von 100 00 Franken, welches Ghadhafi gefordert hatte, hat das Gericht abgelehnt. Das Urteil muss hingegen in der Printausgabe und in der Online-Ausgabe publiziert werden, worin der Richter eine ausreichende Entschädigung für das erlittene Unrecht sieht. Das erstinstanzliche Urteil kann weitergezogen werden.
Montag
12.04.2010




