Beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) reagiert man positiv auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Spruch aus Karlsruhe sei eine «gute Botschaft für die Presse», weil er klar mache, dass deutsche Gerichte in erster Linie an das Grundgesetz gebunden seien, sagte VDZ-Justitiar Dirk Platte im Hinblick auf die Folgen des so genannten «Caroline-Urteils» des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Nach seiner Ansicht, so die «Welt» am Donnerstag, betonen die Verfassungsrichter damit die Selbstständigkeit der deutschen Rechtsprechung von den Vorgaben aus Strassburg, wenn das deutsche Grundgesetz anderes vorschreibt. Er sei deshalb mit dem Urteil ganz zufrieden.
Die Strassburger Entscheidung in Sachen Caroline von Hannover hatte vor einigen Wochen heftige Proteste deutscher Verlage ausgelöst, weil sie nach Ansicht der Medienbranche die Pressefreiheit über Gebühr einschränkt. Danach dürfen Bildberichte von vielen Prominenten nur noch veröffentlicht werden, wenn sie in offizieller Angelegenheit unterwegs sind. Das Verfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Prinzessin Bildberichte über ihre Person auch dann dulden müsse, wenn sie sich privat an öffentlichen Plätzen aufhalte, worauf Caroline vor den EGMR zog, der der Prinzessin Recht gab.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht - wenn auch in einem ganz anders gelagerten Fall des Adoptionsrechts - der Tragweite solcher Urteile aus Strassburg einen deutlichen Dämpfer verpasst. Ihre «schematische Vollstreckung» könne sogar gegen deutsche Grundrechte verstossen, meinten die Verfassungsrichter. Andererseits müssten sich deutsche Gerichte in ihren Entscheidungen auch mit EGMR-Urteilen auseinandersetzen.
Donnerstag
21.10.2004