Content:

Sonntag
15.07.2007

Gegen die Online-Durchsuchungen von Computern bei der Terrorismusbekämpfung, wie diese vom deutschen Innenminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagen werde, wendet sich der Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar, wie er dies am Samstag in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» ausführte. Bisher habe ihm niemand schlüssig nachweisen können, dass «die Sicherheitsbehörden dieses neue Instrument wirklich benötigen».

Schaar appelliert an den Minister, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Verfassungsschutzgesetz von NRW abzuwarten, das solche Durchsuchungen zulässt. Ansonsten riskiere Schäuble, ein Gesetz durch das Parlament zu bringen, das dann von Karlsruhe wieder kassiert wird. «Damit wäre den Sicherheitsbehörden ein Bärendienst erwiesen», meinte der oberste Datenschützer im Zeitungsinterview. Mit dem Argument Terrorismusbekämpfung würden auch Massnahmen durchgesetzt, die der Sicherheit letztlich gar nicht dienten. Viele Instrumente wie die Videoüberwachung würden später auch für andere Zwecke genutzt, monierte Peter Schaar abschliessend.