Ist es zulässig, dass die öffentlich-rechtliche ARD eine textlastige News-App für Smartphones und Tablets anbietet? Nein, sagen acht deutsche Zeitungsverlage - darunter Axel Springer, M. DuMont Schauberg und die WAZ-Mediengruppe -, welche wegen der «Tagesschau»-App gerichtlich gegen die ARD vorgehen. Nachdem Gespräche zwischen den beiden Parteien ohne Erfolg blieben, beginnt diesen Donnerstag am Landgericht Köln die zweite Verhandlungsrunde.
Nach Ansicht der klagenden Verlage verstösst die ARD mit der «Tagesschau»-App, die seit 2010 angeboten wird, gegen den Rundfunkstaatsvertrag, weil die «textdominante» und «presseähnliche» Berichterstattung die Verlage und ihr Onlineangebot zu stark konkurrenziere. Deshalb fordern sie von der ARD, die beliebte App möglichst ohne Textbeiträge anzubieten.
Geht es nach dem Willen der Zeitungsverleger, sollen künftig einzig sendungsbezogene Inhalte erlaubt sein, also solche, zu denen die «Tagesschau» im Fernsehen auch tatsächlich einen Bericht gebracht hat.
Die «Tagesschau» der ARD ist mit 32% Marktanteil Leader im deutschsprachigen Raum