Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Telekom und Aktionären in den USA um unvollständige Börsenprospekte haben die Anteilseigner den Status von Sammelklägern erhalten. Ein Bundesgericht im Staat New York entschied in der Nacht auf Donnerstag, dass eine im vergangenen Jahr im Namen von mehreren tausend Klägern eingereichte Klage in einem einzigen Verfahren fortgeführt werden kann. Damit hat das Verfahren den Status einer so genannten Sammelklage. Diese Verfahrensart ist in Deutschland unbekannt. Bei einer Sammelklage werden gleichartige Fälle zu einer Klage zusammengefasst und entschieden, während in Deutschland jeder Kläger seine Forderungen in getrennten Verfahren durchsetzen muss.
Mehrere tausende Aktionäre der Telekom haben das Unternehmen vor allem deswegen verklagt, weil der Aktienkurs seit dem Frühjahr 2000 bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung um rund 90 Prozent eingebrochen war. Als Grund für den Einbruch sehen die Anteilseigner die Übernahme des US-Mobilfunkers VoiceStream Mitte 2001 und Wertberichtigungen beim Immobilienvermögen der Telekom. Der Konzern habe dem Finanzmarkt diese bevorstehenden kursmindernden Ereignisse bei der Emission von eigenen Aktien im Jahr 2000 verschwiegen, argumentieren die Kläger. Mehr dazu: Deutsche Telekom: Offener Krieg der Aufsichtsräte und
Donnerstag
31.10.2002
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