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Freitag
08.10.2004

Die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) ist bei der verfügten Preisreduktion für Interkonnektionsdienste der Swisscom nicht korrekt vorgegangen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von Swisscom, TDC und MCI Worldcom gutgeheissen. Die ComCom war im November 2003 auf Klagen von TDC Switzerland (Sunrise) und MCI Worldcom zum Schluss gekommen, dass die Swisscom von 2000 bis 2003 für eine Reihe von Interkonnektionsdiensten überhöhte Preise verlangt habe. Die ComCom verfügte deshalb für die fragliche Zeit eine nachträgliche Preisreduktion von 25 bis 35%.

Das Bundesgericht hat jetzt die dagegen erhobenen Beschwerden der betroffenen Telekommunikationsanbieter gutgeheissen, die Verfügung der ComCom aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid «im Sinne der Erwägungen» an sie zurückgewiesen. Die Begründung ist noch ausstehend, der Entscheid liegt erst im Dispositiv vor. Das Urteil betrifft verfahrensrechtliche Fragen und keine materielle Beurteilung der verfügten Preisreduktion. Das Bundesgericht hatte im vergangenen März zusammen mit der Erteilung der aufschiebenden Wirkung eine entsprechende Einschränkung verfügt.

TDC und MCI hatten in ihren Beschwerden einen noch niedrigeren Preis für die fraglichen Interkonnektionsdienste der Swisscom gefordert. Zudem hatten sie verschiedene Verfahrensmängel geltend gemacht. Unter anderem seien ihnen von der ComCom massgebliche Informationen vorenthalten worden. Die Interkonnektion regelt die Zusammenschaltung der Netze von Swisscom und Drittanbietern. Bei der verfügten Preissenkung ging es um einen zweistelligen Millionenbetrag. - Mehr dazu: Bundesgericht: Swisscom-Beschwerde gut geheissen, Tele2 verklagt Swisscom wegen letzter Meile und Swisscom wendet sich gegen ComCom-Entscheid