Der Bundesrat hat die UKW-Weisungen aus dem Jahr 1994 durch neue ersetzt, die als Übergangsordnung bis zur Umsetzung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes dienen. Sie enthalten geringfügige Anpassungen einzelner Versorgungsgebiete. Die künftigen Entscheide zur technischen Ausgestaltung der Radiolandschaft würden dadurch nicht beeinflusst, hielt der Bundesrat am Mittwoch fest. Da keine neuen Versorgungsgebiete ausgeschieden werden, werden die Konzessionen der bestehenden Veranstalter automatisch per 1. Januar 2005 erneuert. Auch die Ende 2004 auslaufenden Weisungen für die Gestaltung der Mittelwellen-Sendernetzplanung hat der Bundesrat durch neue ersetzt. Sie enthalten neu die Bestimmung, wonach das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine der SRG zugeteilte und von ihr nicht mehr benutzte Mittelwellenfrequenz für private Veranstalter ausschreiben kann.
Mittwoch
27.10.2004