UPC Cablecom darf den Jugendsender joiz nicht nur digital verbreiten, sondern muss ihn auch in die analoge Programmpalette aufnehmen. Das Bundesgericht hat am Montag den Aufschaltentscheid des Bundesamts für Kommunikation bestätigt und die Beschwerde der UPC Cablecom dagegen abgewiesen.
Der grösste Schweizer Kabelnetzanbieter ist demnach verpflichtet, den Fernsehkanal joiz einerseits in sein analoges Programmangebot aufzunehmen, andererseits den Sender im digitalen Kabelnetz zusätzlich auch in HD auszustrahlen - beides spätestens ab dem 26. Juni. Wie bisher soll joiz zudem auch in SD-Qualität über die Bildschirme der UPC-Cablecom-Kunden flimmern. Die Aufschaltpflicht wurde für einen Zeitraum von drei Jahren verfügt.
UPC Cablecom gab sich am Montag wortkarg: «Selbstverständlich akzeptieren wir diesen Entscheid, kommentieren ihn aber nicht weiter», erklärte Mediensprecher Andreas Werz dem Klein Report. Wann joiz in das analoge Programm von UPC Cablecom integriert werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, spätestens jedoch bis zum 26. Juni. «Welchen Sender wir mit der Aufschaltung von joiz aus dem analogen Programm entfernen werden, entscheiden wir zu einem späteren Zeitpunkt», sagte Werz gegenüber dem Klein Report.