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Sonntag
02.05.2021

Medien / Publizistik

Der zwei Monate vor der E-iD-Abstimmung publizierte Artikel sorgte schon im Netz für Protest wegen Schleichwerbung... (Bild: «Blick»-Screenshot)

Der zwei Monate vor der E-iD-Abstimmung publizierte Artikel sorgte schon im Netz für Protest wegen Schleichwerbung... (Bild: «Blick»-Screenshot)

Einmal mehr spricht der Presserat wegen Native Advertising eine Rüge aus: In einem Online-Artikel kurz vor der E-ID-Abstimmung hat «Blick» zu wenig klar gekennzeichnet, dass es sich um bezahlte politische Werbung handelt.

Die Kennzeichnung «in Kooperation mit…» reiche nicht aus, da der Artikel vom 15. Januar ansonsten im «Blick»-üblichen Layout erscheint und «durchaus überlesbar» sei, findet der Presserat in einer am Freitag publizierten Stellungnahme.

Der vom Wirtschaftsverband Digitalswitzerland bezahlte Beitrag mit dem Titel «Darum brauchen wir eine elektronische Identität» hebe sich nicht vom redaktionellen Teil ab und ist auch nicht klar als Werbung deklariert, schreibt das Gremium weiter.

Blick.ch veröffentlichte den Artikel knapp zwei Monate vor der eidgenössischen Abstimmung über die elektronische Identität. Das löste eine Welle an kritischen Reaktionen im Netz aus, die dann über den Ringier-Verlag hereinbrach.

Besonders brisant: Ringier-CEO Marc Walder ist Gründer von Digitalswitzerland, ebenjener Organisation, die für den Werbe-Beitrag im «Blick» bezahlt hatte.

Als Antwort auf die öffentliche Kritik passte die Boulevardzeitung den Online-Artikel mehrmals an. Trotzdem erhob der Verein «Digitale Gesellschaft» Beschwerde beim Presserat; der Beitrag verstosse gegen das Gebot der Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung.

Diese Beschwerde wird nun gutgeheissen: In der ersten Version des Artikels stellt der Presserat einen Verstoss gegen Richtlinie 10.1 des Journalistenkodex (Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung) fest. «Besonders ins Gewicht falle dies bei politischer Werbung vor einer Abstimmung», schob das Gremium noch nach.

Beispielhaft deklariert sei dagegen die dritte und finale Version des «Blick»-Artikels: Der Satz «Bei diesem Inhalt handelt es sich um politische Werbung» zu Beginn des Lauftextes und die Autorenzeile «Das ist ein bezahlter Beitrag, präsentiert von...» schaffe die nötige Transparenz an richtiger Stelle.

In der gleichen Stellungnahme bringt der Presserat aber noch einmal seinen Missmut gegenüber der Entwicklung und Verbreitung des Native Advertising zum Ausdruck: Das Verfassen von kommerziellen Beiträgen im Gewand eines redaktionellen Artikels leiste «dem Journalismus und den Verlagen einen Bärendienst.»

Dies zeuge von einem Mangel an Respekt vor der Leserschaft und untergrabe die Glaubwürdigkeit des Journalismus, schreibt der Presserat mahnend.