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Mittwoch
27.10.2004

Die Beanstandungen gegen den Auftritt von vermummten WEF-Gegnern in einem Beitrag des Nachrichtenmagazins «10vor10» sind endgültig vom Tisch. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) nicht eingetreten. Die UBI hatte im Juni dieses Jahres zwei Beschwerden gegen den Beitrag abgewiesen. Daraufhin gelangte einer der beiden Beschwerdeführer mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht. Die Begründung zum Ureteil steht noch aus. Die Beschwerdeführer hatten moniert, dass Vermummten die Gelegenheit geboten worden sei, öffentlich zu Gewalttaten und zu einer unbewilligten Demonstration aufzurufen. Der am 15. Januar ausgestrahlte Beitrag habe die innere Sicherheit der Schweiz gefährdet. Die UBI wies die Beschwerden jedoch einstimmig ab. In ihrer Begründung verwies sie auf die Ausgewogenheit des Beitrags, der auch Statements von Behörden und Archivbilder enthalten hatte. Das Publikum habe sich eine eigene Meinung bilden können. Mehr dazu: Klaus Vieli ist nicht mehr «10vor10»-Chef und UBI hat Beschwerden gegen «10vor10» abgewiesen