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Montag
25.10.2004

Für Millionen deutscher Internetnutzer gab es vergangene Woche E-Mails. EBay, Deutschlands grösstes Online-Auktionshaus, verkündete seinen Kunden das Inkrafttreten neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) mit Wirkung zum 5. November. Was nach einem rein formalen Vorgang klingt, hat teilweise erhebliche Auswirkungen auf die immer schneller wachsende eBay-Gemeinde, schreibt die «Welt» am Montag.

Eine der wichtigsten Neuerungen: Künftig ist auch der Handel mit Medikamenten erlaubt. «EBay hat auf die gesetzlichen Änderungen im Arzneimittelrecht reagiert» sagt Holger Gaspers, Experte für Internetrecht bei der Düsseldorfer Kanzlei Strömer. Wurden bislang «Arzneimittel» ohne weitere Bemerkungen in der Liste der bei eBay verbotenen Handelsgüter aufgeführt, so steht dort nun ergänzend, «es sei denn, das Mitglied besitzt eine deutsche behördliche Versandhandelserlaubnis und ist von eBay für das Angebot von Medikamenten zugelassen worden».

Auch hinsichtlich der Sofort-Kauf-Angebote kündigt sich eine Änderung an. EBay «behält sich vor», eine neue Funktion einzuführen, bei der der potenzielle Käufer dem Verkäufer ein Angebot machen kann, das unter dem Sofort-Kauf-Preis liegt. Der endgültige Preis kann dann zwischen den beiden ausgehandelt werden. Eine für den Käufer sinnvolle Änderung, sofern der Verkäufer generell auf niedrigere Kaufangebote eingeht.

Auch der Strafenkatalog fällt künftig umfangreicher aus. «Die Zahl der Sanktionen wurde erweitert», erklärt Rolf Becker, Partner der Rechtsanwälte Wienke & Becker in Köln. So gibt es nun einen neuen Passus, wonach Angebote und sonstige Inhalte bei Verdacht auf gefälschte Ware von eBay sofort gelöscht werden können. Bislang hatte sich das Unternehmen weniger deutlich ausgedrückt. «Nach mehreren Fällen, in denen mit gefälschter Markenware gehandelt wurde, wurde eBay eine Art Mitverpflichtung auferlegt, die jetzt durch die neuen AGB umgesetzt wurde», sagt Internet-Rechtsexperte Gaspers. «Zudem wird künftig deutlicher, warum und in welcher Form man bestraft wird.» Bislang wird Nutzern oft ohne Begründung der Zugang gesperrt. Insgesamt geht eBay künftig mit mehr Strenge vor. So gibt es jetzt die Regelung, dass ein gesperrtes Mitglied unter allen Konten gesperrt ist und sich auch nicht mehr mit neuem Konto anmelden darf.

Eine grosse Diskussion dürfte es um die Neuerungen bei der Datenschutzerklärung geben. Denn in Deutschland gilt eigentlich der Grundsatz der Datensparsamkeit. Das heisst, Daten von Privatleuten dürfen nur im gerade eben nötigen Masse gespeichert werden. Experten kritisieren, dass sich eBay mit den neuen Datenschutzbestimmungen nicht an diese Vorgabe hält. Grund: Bisher konnte man bei Verkäufern nur Angebote einsehen, die maximal 30 Tage zurückliegen. Künftig wird es den registrierten Mitgliedern ermöglicht, in abgelaufenen Angeboten zu stöbern, deren Angebotsende bis zu 90 Tage zurückliegt. Gut für eBay: denn so erhält man künftig ein genaueres Bild von den handelnden Personen. «Für die Nutzer ist es ein klarer Nachteil», sagt Jurist Peters. «Denn Käufer und Verkäufer handeln nur noch scheinbar anonym.» Eine Wahl hat die Auktionsgemeinde letztlich nicht. Denn wer die eBay-Regeln nicht akzeptiert, darf künftig nicht mehr mitspielen.