Es bleibt dabei: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss den NPD-Wahlwerbespot zur Berliner Abgeordnetenhauswahl nicht senden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag einen Eilantrag der rechtsextremen Partei ab, mit dem der rbb zur Ausstrahlung des Spots am Freitag, 9. September, verpflichtet werden sollte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass im bisherigen Verfahren keine Grundrechte der NPD verletzt worden seien.
Zwei Gerichtsinstanzen hatten den Spot bereits zuvor als volksverhetzend eingeschätzt und waren damit der Beurteilung des Senders gefolgt: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte am 31. August, dem Kurzfilm sei «allein die Aussage (zu) entnehmen, dass die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen». Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem rbb dann am 18. August in erster Instanz Recht gegeben.
Wahlwerbespots laufen in Deutschland grundsätzlich ausserhalb der redaktionellen Verantwortung der Fernsehsender. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann ein Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoss gegen die allgemeinen Gesetze enthält.