Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat festgestellt, dass auch die Glasfaser-Kooperationsverträge für die Stadt Genf und den Kanton Freiburg Kartellabreden enthalten, die wirksamen Wettbewerb beseitigen können. Deshalb können die Verträge nicht im Voraus sanktionsbefreit werden.
«Mit seiner Analyse verbietet das Sekretariat der Weko auch diese Kooperationen nicht, sondern zeigt den Unternehmen auf, wo ihre Projekte den Wettbewerb beeinträchtigen können.» Solche Verträge mussten ebenfalls in Basel, Bern, Luzern und Zürich geändert werden.
Die Wettbewerbshüter kommen zum Schluss: In den beiden Kooperationen sind Vertragsklauseln enthalten, die Abreden über Mengen und Preise darstellen und den angestrebten Wettbewerb stark beeinträchtigen könnten. Im Kanton Freiburg haben das Stromunternehmen Groupe E und die Swisscom ein Gemeinschaftsunternehmen als Kooperationsmodell gewählt und ihr Vorhaben der Weko gemeldet. Die beanstandeten Klauseln würden unter anderem für Vorleistungsprodukte für 40 Jahre fixe Verkaufspreise und Mindestabnahmemengen vorsehen.
In Genf haben die SIG und die Swisscom kritische Vertragsbestimmungen von der Weko vorab überprüfen lassen, um so eine rechtsverbindliche Sanktionsbefreiung für die gesamte Vertragslaufzeit von 40 Jahren zu erhalten. Die Klauseln würden insbesondere die Ausgleichszahlungen vorsehen, welche den Anreiz der Partner, die volle Kapazität der Netzinfrastruktur zu nutzen, schwächen könnten.
«Für die Kooperation in Genf bedauert das Sekretariat der Weko, dass die Kooperationspartner SIG und Swisscom trotz intensiver Gespräche keine Möglichkeit gesehen haben, sämtliche wettbewerbsrechtlich heiklen Klauseln abzuändern», heisst es am Freitag in einer Medienmitteilung. Es begrüsse hingegen, dass die Kooperationspartner dem Schlussbericht des Sekretariats zu den anderen Kooperationen vom 5. September 2011 Rechnung getragen und auf die Einführung einer Klausel verzichtet hätten, welche zu einem Mindestpreis hätte führen können.
Mit dem Abschluss des Verfahrens würden die Glasfaser-Kooperationen nicht verboten und der Bau der Glasfasernetze nicht behindert, was sich in den Entwicklungen der letzten Monate zeige. Vielmehr sorge das Sekretariat der Weko dafür, dass Wettbewerb spielen könne und dieser die Rahmenbedingung für die Nutzung der Netzwerke der nächsten Generation bilde.
«Nun liegt es bei den Unternehmen, für einen wettbewerbskonformen Betrieb ihrer Glasfasernetze zu sorgen. Sollte dies nicht der Fall sein und sollte die Weko beim Betrieb Verstösse gegen das Kartellgesetz feststellen, wird die Behörde eingreifen.»