An der ausserordentlichen Generalversammlung der APG haben die Aktionäre der etwas speziellen selektiven Opting-up-Bestimmung für die Neue Zürcher Zeitung zugestimmt, die bisher 25% der Aktien hält.
Die NZZ beantragte die Einführung, die in die Statuten aufgenommen wird. Mit 2’079’950 Ja-Stimmen gegen 319'613 Nein-Stimmen bei 4'939 Enthaltungen wurde der Antrag am Freitagnachmittag in Genf angenommen. «Unter Erfüllung des übernahmerechtlichen Erfordernisses der Zustimmung durch die sogenannte ‚Mehrheit der Minderheit‘», wie der börsenkotierte Konzern danach mitteilte.
Und so ging der Dreh: «Die Zustimmung der ‚Mehrheit der Minderheit‘, das heisst die Mehrheit der Stimmen der an der Generalversammlung anwesenden oder vertretenen Minderheitsaktionäre (gemäss den Vorgaben der Verfügung der Übernahmekommission vom 11. Dezember 2025) wurde mit 420’013 Ja-Stimmen gegen 319’613 Nein- Stimmen bei 4’939 Enthaltungen erreicht», heisst es dazu.
Damit werde eine Voraussetzung für die von der NZZ angestrebte Erhöhung ihrer Beteiligung von bisher 25% auf neu 45% durch die beiden Aktienkäufe von JCDecaux SE und Pargesa Asset Management S.A. erfüllt.
Die Gültigkeit der selektiven Opting-up-Bestimmung war mit Verfügung vom 11. Dezember 2025 von der Übernahmekommission «unter gewissen in der Verfügung genannten Voraussetzungen bestätigt worden», wie die APG dazu schreibt.
Die NZZ ist nun von der Pflicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebots an alle Aktionäre beim Überschreiten des gesetzlichen Grenzwerts von 33 1/3% der Stimmrechte der APG befreit. Ausser sie überschreitet den Schwellenwert von 49% der Stimmrechte.
«Diese Befreiung kommt aber nur zur Anwendung, wenn die NZZ den Grenzwert von 33 1/3% der Stimmrechte durch den Vollzug der Aktienkäufe von JCDecaux SE und Pargesa Asset Management S.A. überschreitet.»




