Montag
14.10.2013, 07:35
Bakom hätte «Vigousse» die Presseförderung nicht verweigern dürfen
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zurückgepfiffen. Das Gericht hiess am 27. September einen Rekurs des welschen Satiremagazins «Vigousse» gut, das sich gegen einen Bakom-Entscheid vom ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zurückgepfiffen. Das Gericht hiess am 27. September einen Rekurs des welschen Satiremagazins «Vigousse» gut, das sich gegen einen Bakom-Entscheid vom Dezember 2012 bezüglich Presseförderung beschwert hatte.
Das Bakom hatte den Antrag von «Vigousse» auf staatliche Förderung abgelehnt, da die Abonnenten weniger als 75 Prozent der verkauften Auflage ausmachen. Das Magazin ist vom Juli 2011 bis im Juni 2012 mit einer durchschnittlichen Auflage von 12 756 Exemplaren erschienen. Über die ... weiter lesen