Sonntag
30.11.2014, 19:20
Affäre Mörgeli: Quellenschutz für Whistleblower
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen die mutmassliche Informantin in der «Affäre Mörgeli», Iris Ritzmann, eine Niederlage erlitten. Mangels einer formellen Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts hat das Zürcher ... weiter lesen
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen die mutmassliche Informantin in der «Affäre Mörgeli», Iris Ritzmann, eine Niederlage erlitten. Mangels einer formellen Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts hat das Zürcher Bezirksgericht am Freitag entschieden, ihre vertrauliche Telefon- und E-Mail-Korrespondenz mit einer Zürcher Tageszeitung nicht als Beweise zuzulassen. Da der Staatsanwalt seine Anklage just auf diesen nun zu zerstörenden Daten gestützt hat, ist sie faktisch vom Tisch.
Die 52-jährige Whistleblowerin Ritzmann hätte wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung verurteilt ... weiter lesen