Zwölf Kantone dürfen bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Juni das sogenannte E-Voting einsetzen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesuche am Mittwoch bewilligt. 164 000 Stimmberechtigte erhalten damit die Möglichkeit, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Alle zwölf Kantone haben bereits Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.
Der Bundesrat hat die Gesuche der Kantone Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg sowie Genf gutgeheissen und somit haben deren Stimmberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme im Juni per Mausklick abzugeben. Dies entspricht bei total 5,1 Millionen Stimmberechtigten einem Anteil von 3,2 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats oder einem Drittel des Maximalwerts gemäss Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte.
Die Auslandschweizer Stimmberechtigten gelten weiterhin als priorisierte Zielgruppe. In zehn Kantonen wird wie bis anhin ausschliesslich diese Gruppe von Stimmberechtigten ihre Stimme über das Internet abgeben können. Im Kanton Genf werden nebst den Auslandschweizerinnen und -schweizern auch 47 000 Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton an den Versuchen mit E-Voting teilnehmen können. Der Kanton Neuenburg bietet 25 000 Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton Neuenburg die Möglichkeit zur Teilnahme mittels E-Voting an.
Der Bundesrat ist bedacht, dass nicht mehr als zehn Prozent der eidgenössischen Stimmberechtigten in die Versuche einbezogen werden. Bei obligatorischen Referenden, bei denen auch das Ständemehr entscheidend ist, wurden bis anhin zudem nicht mehr als 20 Prozent der jeweils betroffenen kantonalen Elektorate zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden, diese Limite von 20 auf 30 Prozent zu erhöhen. Die Zehn-Prozent-Begrenzung bleibt jedoch bestehen. Zurzeit wird sie bei Weitem noch nicht ausgeschöpft.
Die Entscheidung ist auf Gesuch der Kantone Neuenburg und Genf hin getroffen worden, welche die 20-Prozent-Limite erreicht hatten. Die beiden Kantone, die zu den Pionierkantonen gehören, verfügen über eine solide Erfahrung mit der elektronischen Stimmabgabe. Das System des Kantons Neuenburg wurde auf Bundesebene bereits 16, jenes des Kantons Genf elf Mal pannenfrei eingesetzt. Dazu kamen Versuche auf kantonaler und kommunaler Ebene. Seit ihrer Entwicklung Anfang 2000 wurden die jeweiligen Systeme laufend weiterentwickelt und die Sicherheit wurde erhöht.
Nächstes Jahr wird der Bundesrat im Rahmen des dritten Berichtes zum E-Voting an das Parlament die durchgeführten Versuche evaluieren und die Frage einer grundlegenden Erhöhung dieser Limiten erörtern.