Am Donnerstag, 7. September, findet im Amtshaus 1 in Solothurn die Militärappellationsverhandlung Fall «SonntagsBlick» statt. Der angeklagte Redaktor wird beschuldigt, militärische Geheimnisse veröffentlicht zu haben, weil er in der Ausgabe vom 6. Juli 2003 des «SonntagsBlicks» Bilder und Informationen über eine unterirdische, klassifizierte Anlage der Luftwaffe bei Buochs publiziert hatte. In erster Instanz war er dafür vor bald zwei Jahren zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 10 Tagen verurteilt worden. Das Appellationsgericht verschärfte daraufhin das Urteil massiv auf sechs Monate Gefängnis bedingt, obwohl der Ankläger «nur» 45 Tage beantragt hatte.
Das Kassationsgericht hat das Urteil im März dieses Jahres an das Appellationsgericht zurückgewiesen, damit eine Strafe «im Rahmen der ersten Instanz» ausgesprochen wird. Zehn Tage Gefängnis bedingt seien «nicht unangemessen», befasst das Kassationsgericht, und sechs Monate Gefängnis seien «krass übersetzt und nicht haltbar». Gegenüber dem Klein Report sagte der Verurteilte damals: «Man kann nie zufrieden sein, wenn man bestraft wird, nur weil man seine Arbeit korrekt macht.» Er sei aber zumindest zufrieden damit, dass das übertriebene Urteil jetzt korrigiert werden solle. - Mehr dazu: Sechs Monate Gefängnis für einen Militärbunker sind zu viel
Mittwoch
06.09.2006