Content:

Donnerstag
01.02.2007

Der deutsche Medienkonzern Bertelsmann und der japanische Elektronikriese Sony machen einen zweiten Anlauf, ihr Musik-Gemeinschaftsunternehmen Sony-BMG bei der EU-Kommission anzumelden. Die Frist für die erste Prüfung sei der 1. März, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Falls sie zu einem negativen Ergebnis kommt, müssen die Sparten wieder getrennt werden.

Das EU-Gericht erster Instanz hatte im Juli die Genehmigung der EU-Wettbewerbsaufsicht für die Fusion der Musiksparten von Bertelsmann und Sony zum zweitgrössten Musikverleger der Welt aufgehoben. Damit hatte es einer Klage unabhängiger Musikproduzenten nachgegeben. Die Unternehmen legten beim Europäischen Gerichtshof Berufung gegen diese Entscheidung ein. Die EU-Kommission hatte 2004 dem Gemeinschaftsunternehmen nach anfänglichen Bedenken zugestimmt. Ungeachtet dessen muss sie nach dem Entscheid des EU-Gerichts erster Instanz gegen die Fusion diese erneut prüfen.