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Dienstag
18.07.2006

Gegner des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) haben eine zweite Chance, das Referendum gegen die neuen Bestimmungen zu ergreifen. Die 100-tägige Referendumsfrist sei wegen eines Fehlers in der deutschen Fassung in Absprache mit der Redaktionskommission der Bundesversammlung neu angesetzt worden, teilte die Bundeskanzlei am Dienstag mit. Im Text des Artikels Art. 83 hiess es: «Die Beschwerde ist zulässig gegen:...» Dabei muss es heissen: «Die Beschwerde ist unzulässig gegen:...» Die Eidgenössischen Räte hatten das totalrevidierte Gesetz am 24. März verabschiedet. Es gewährleistet eine starke Grundversorgung durch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft und verspricht den privaten Sendern mehr Freiraum und Gelder. Die erste Referendumsfrist bis zum 13. Juli war ungenutzt verstrichen. Die neue Referendumsfrist läuft ab sofort und endet am 26. Oktober 2006.